RECHTLICHE BETREUUNGEN

Aufgaben eines Berufsbetreuers nach Paragraph 1908 BGB
 
Nach Paragraph 1908 BGB ist der Berufsbetreuer ein vom Betreuungsgericht bestellter Vertreter einer volljährigen Person, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Der Berufsbetreuer ist verpflichtet, die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht.
 
Der Umfang der Aufgaben eines Berufsbetreuers wird im Betreuungsbeschluss festgelegt.

  • Persönliche Angelegenheiten
  • Regelung des Aufenthalts
  • Entscheidung über die Pflege und Behandlung
  • Vermögenssorge
  • Verwaltung des Vermögens des Betreuten
  • Vertretung des Betreuten in vermögensrechtlichen Angelegenheiten
  • Abschluss von Verträgen
  • Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialversicherung
  • Rechtsangelegenheiten
  • Vertretung des Betreuten in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten
  • Vertretung in anderen Angelegenheiten


Der Berufsbetreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Das Wohl des Betreuten ist dabei nicht nur auf dessen körperliche und geistige Gesundheit, sondern auch auf dessen persönliches Wohlergehen und seine Lebensqualität gerichtet. Der Berufsbetreuer hat daher die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten zu berücksichtigen, soweit dies möglich ist.
 
Im Rahmen seiner Aufgaben hat der Berufsbetreuer folgende Pflichten:

  • Pflicht zur persönlichen Betreuung:
    Der Berufsbetreuer hat sich regelmäßig mit dem Betreuten in dessen Wohnung oder an einem anderen geeigneten Ort zu treffen, um dessen Wünsche und Vorstellungen zu erfahren und um die Angelegenheiten des Betreuten zu besprechen.
  • Pflicht zur Rechenschaftslegung: 
    Der Berufsbetreuer hat dem Betreuungsgericht und dem Betreuten regelmäßig über seine Tätigkeiten und Entscheidungen zu berichten.
  •  Pflicht zur Verschwiegenheit:
    Der Berufsbetreuer hat über alle Angelegenheiten des Betreuten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren.
     

Beispiele für die Aufgaben eines Berufsbetreuers:

  • Ein Berufsbetreuer mit dem Aufgabenkreis der persönlichen Angelegenheiten kann für einen demenzkranken Menschen die Entscheidung treffen, in ein Pflegeheim zu ziehen.
  • Ein Berufsbetreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge kann für einen behinderten Menschen einen Mietvertrag abschließen.
  • Ein Berufsbetreuer mit dem Aufgabenkreis der Rechtsangelegenheiten kann für einen psychisch kranken Menschen eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen.


Die Aufgaben eines Berufsbetreuers sind vielfältig und können je nach den individuellen Bedürfnissen des Betreuten sehr unterschiedlich sein.